Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten!
Das digitale Zertifikat kann pro Modul nach dessen Abschluss einfach und schnell heruntergeladen werden. So werden unkompliziert Fortbildungspunkte gesammelt.
Unsere kurzen und prägnanten Wissenseinheiten decken pro Modul 1,25 Unterrichtseinheiten ab. Deswegen ist es bei LEARN to CARE nicht nur möglich, die gesamte 24-stündige Pflichtfortbildung zu absolvieren, sondern auch einzelne Module mit anderen Kursen zu kombinieren.
Nach § 4 Abs. 3 der PflAPrV (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe) ist die Befähigung zur Praxisanleitung ab 01.01.2020 durch kontinuierliche berufspädagogische Fortbildungen im Umfang von mindestens 24 Stunden jährlich nachzuweisen. Auch nach der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV, § 10) sowie der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (ATA-OTA-APrV, § 9) ist eine 24-Stunden-Pflichtfortbildung vorgeschrieben.
Mit diesen Fortbildungen verfolgt man das Ziel, die bereits erworbenen pädagogischen Handlungskompetenzen stetig aktuell zu halten, zu vertiefen und zu erweitern. (Der Erhalt der Befähigung ist gegenüber der zuständigen Behörde nachzuweisen.)
Vanessa Keucher
Geschäftsführerin
Telefon: +49 (0) 160 / 908 98 624
E-Mail: v.keucher@learntocare.de